Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020
Der Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Bad Buchau hat gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung von Baden-Württemberg, die Bodenrichtwerte für seine Mitgliedsgemeinden zum 31.12.2020 ermittelt und festgestellt.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksflächen. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Abgrenzungen der einzelnen Richtwertzonen für die Stadt Bad Buchau sind in den Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Erschließungszustand, Form, Größe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt oder Immission bewirken i. d. R. Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können z. T. erheblich sein.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein voll erschlossenes, nach BauGB und Kommunalabgabengesetz beitragsfreies und altlastenfreies Grundstück.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.
Nachfolgend können die Bodenrichtwerttabellen für die Stadt Bad Buchau und die Mitgliedgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Bad Buchau eingesehen werden.
Für die Stadt Bad Buchau und den Stadtteil Kappel sind zusätzlich Bodenrichtwertkarten dargestellt.
- Tabelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 (PDF-Dokument, 76,05 KB, 21.07.2021)
- Bodenrichtwertkarte Bad Buchau 31.12.2020 (PDF-Dokument, 2,93 MB, 21.07.2021)
- Bodenrichtwertkarte Kappel 31.12.2020 (PDF-Dokument, 1,95 MB, 21.07.2021)
Hier können Sie den Grundstücksmarktbericht 2020 abrufen: Grundstücksmarktbericht 2020 (PDF-Dokument, 8,54 MB, 21.07.2021).
Eine gebundene Fassung des Grundstücksmarktberichtes kann gegen eine Gebühr von 30,00 € bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Für weitere Auskünfte oder für kostenpflichtige Anträge zur Wertermittlung / Gutachten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: Telefonnummer: Telefonnummer: 07582 808-29, E-Mail schreiben.