Im Detail
Zuständiges Amt:
Einwohnermeldeamt ihres Rathauses
Erfüllung der Meldepflicht bei Wohnungswechsel. Seit 2005 muss man sich, bei Umzug innerhalb von Deutschland, am bisherigen Wohnort nicht mehr abmelden (nur bei Wegzug ins Ausland!). Am neuen Wohnort müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anmelden.
Denken Sie auch daran, den Zählerstand der Wasseruhr festzuhalten, sowie ihren Mülleimer bei Umzug im Landkreis mitzunehmen.
Falls Sie aus einem anderen Landkreis zuziehen, sollte die Mülltonne neu bantragt und die alte abgegeben werden.
Art der Antragstellung:
persönlich, schriftlich
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokumente,
Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Datei)