Infos für Hundebesitzer: GVV Bad Buchau

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Liebe Hundehalter

haben Sie einen 3. Monate alten Hund sind Sie verpflichtet diesen bei Ihrer Gemeinde oder direkt beim GVV anzumelden.

Die Hundehalter werden daher auf folgendes aufmerksam gemacht:

  1. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse, schriftlich anzuzeigen.
  2. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der  Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
  3. Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Nr. 1.1 der Name und die Anschrift 
    des Erwerbers anzugeben.

Hier finden Sie die erforderlichen Formulare:

Hundesteueranmeldung (PDF-Datei)

Hundesteuer Ab- und Ummeldung (PDF-Datei)