Beantragung von Ausweisdokumenten
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Bei Kinderreissepässen
wird die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Hier können Sie das Formular (PDF-Datei) ausdrucken und beim Besuch Ihrer Gemeinde mitbringen. Es ist außerdem ein biometrisches Passbild und die Geburtsurkunde erforderlich.