Fischereischein beantragen
Zuständiges Amt: Hauptamt GVV
Wer die Fischerprüfung bestanden hat, ist berechtigt, einen Fischereischein zu beantragen.
Gebühren bei Neuausstellung:
- Für ein Kalenderjahr 28,45 €
- Für 5 Kalenderjahre 60,45 €
- Für 10 Kalenderjahre 100,45€
Gebühren bei Verlängerung:
- Für ein Kalenderjahr 13 €
- Für 5 Kalenderjahre 45 €
- Für 10 Kalenderjahre 85 €
Erforderlich ist ein Lichtbild und die Fischerprüfung, sofern diese dem Gemeindeverwaltungsverband noch nicht vorliegt.
Kinder ohne Fischerprüfung können einen Jugendfischereischein beantragen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeininhabers.
Der Jugend-Fischereischein wird bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt, in dem der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr vollendet und kostet 5,11 €.
Der Antrag auf Erteilung kann nur persönlich bei Herrn Leidig gestellt werden.
Weitere Infos erhalten Sie beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.